Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
mit 27 Jahren Branchen-Erfahrung auf dem Buckel, wozu seit 16 Jahren vertiefte Kenntnisse über Hintergründe und Zusammenhänge zählen, wage ich aufgrund der heutigen Erkenntnislage zu behaupten, dass sich die causa Hyundai zu einem um den halben Erdball umspannenden Skandal entwickelt.
Wenngleich das nachfolgend Beschriebene das Ergebnis umfangreicher Erkenntnisse und Informationen ist, sollte es aus opportunen Gründen vorläufig nicht aus dem geschlossenen BVfK-Mitgliederkreis an die Öffentlichkeit gelangen.
Ich möchte daher dringend darauf hinweisen, dass die Inhalte des BVfK-Wochenendtickers grundsätzlich nur für Mitglieder unseres Verbandes bestimmt sind und nicht ohne weiteres nach außen gelangen sollten.
Es gilt im Interesse vieler Betroffener, die Kommunikation sorgfältig abzustimmen und zu dosieren. Unser Ziel muss es sein, unnötigen Schaden bei wem auch immer zu vermeiden. Das gilt sogar hinsichtlich des Gegners. Wir müssen daher täglich zwischen unserer Informationspflicht und taktischen Überlegungen abwägen.
Im Übrigen ist es mir noch ein Bedürfnis zu erwähnen, dass dies keine Zeit für besserwisserische Häme ist. Nach der festen Überzeugung des BVfK haben die involvierten Händler nicht gegen das Markenrecht verstoßen. Es war nur bisher kaum möglich, dies gerichtsfest zu beweisen. Erfreulicherweise dürfte sich das jedoch gerade geändert haben.
Hyundai - Update:
Der koreanische Autohersteller Hyundai betreibt nach aktuellem Kenntnisstand des BVfK seit Jahren höchstselbst in der EU zwei parallele Vertriebssysteme. Das eine allseits bekannte über den klassischen Vertragshandel, das andere über osteuropäische Vertragsimporteure, welches über das Hyundai Eastern Europe Regional Headquarter in der Ukraine gesteuert wird.
Die für den gesamteuropäischen Markt überwiegend in Tschechien gebauten Fahrzeuge gelangten schließlich auf Initiative und unter aktiver Beteiligung (zumindest von Teilen) der Konzernführung in Südkorea in großen Stückzahlen auf die Märkte der Europäischen Union.
Diese zweite Vertriebsschiene mit stark vergünstigter Ware etablierte sich und entwickelte sich im Laufe der Jahre für Freie Händler – und das ist das delikate - insbesondere auch für Vertragshändler zur alltäglichen Selbstverständlichkeit.
Wir haben bereits viel über die Details berichtet, die so sehr im Widerspruch zur Behauptung stehen, man habe erst Anfang 2016 Kenntnis von dem angeblich rechtswidrigen Parallelsystem erlangt. So war es zum Beispiel kein Problem, bei solchen Ost-Importen Garantiearbeiten durchführen zu lassen, wo eigentlich die angeblich illegale Herkunft der Fahrzeuge hätte auffallen müssen. Wenn niemandem etwas aufgefallen war, so lag dies offensichtlich daran, dass es hier im Grunde genommen keine Besonderheiten gab.
Wenn Hyundai heute behauptet, das sei alles ohne sein Wissen und Zustimmung passiert, so kann man mit großer Sicherheit behaupten: Das ist unwahr!
Abgesehen davon, dass niemand glaubhaft machen kann, dass man z.B. den Importeur in Mazedonien sogar für den Absatz von 20.000 Fahrzeugen auszeichnete, von denen lediglich 3000 in diesem Land zugelassen wurden und sich niemand gefragt haben will, wo denn die restlichen 17.000 Einheiten geblieben sind, kann inzwischen nachgewiesen werden, wie sehr die Importe über diese inoffizielle Vertriebsschiene in allen Gliederungen der Organisationen von Hyundai-EU-Europa und Hyundai-Deutschland zur Selbstverständlichkeit geworden waren – und damit sind nicht nur die fehlenden 17.000 Einheiten gemeint. Wir gehen derzeit davon aus, dass alleine in Deutschland pro Jahr 30.000 Hyundai-Neuwagen über die Ostschiene in den Markt kamen. Die Stückzahlen für die übrigen EU-Länder dürften sich entsprechend hochrechnen lassen.
Der BVfK muss sich bisher nur in einer Vermutung korrigieren:
Wir glaubten immer, dass wir es vorliegend mit einem Krieg der beiden Hyundai-Töchter in Kiew (Ukraine) und Offenbach (D/EU) zu tun haben. Dies scheint wohl falsch zu sein.
Das Problem liegt offensichtlich in Korea selbst, wo sich seit langem ein Kampf zwischen zwei starken Machtblöcken innerhalb des Konzerns abspielt, von denen der eine möglichst große Stückzahlen favorisiert, dem anderen qualitativ bessere Erträge wichtiger sind.
Insofern zeichnet sich zunehmend ein Bild, bei dem es nicht mehr nur darum geht nachzuweisen, dass man diesen parallelen EU-Import aus den Balkanländern sehenden Auges geduldet hat, sondern diese Vertriebsschiene direkt aus dem Hause des Herstellers initiiert und gesteuert wurde.
Diese Affäre liegt daher nach Ansicht des BVfK anders, als bei älteren Markenrechtsangelegenheiten. Unsere Juristen sind überzeugt, dass eine Erschöpfung der Markenrechte nachgewiesen werden kann und die Fahrzeuge korrekt und legal eingeführt und verkauft wurden.
Über weitere Details werden wir berichten, sobald dies aus strategischen Gründen sinnvoll ist, beziehungsweise die Entwicklung hierzu Anlass gibt.
Ihr BVfK arbeitet und kämpft derzeit sehr hart dafür, dass wir mit dem Rückhalt der Solidargemeinschaft, der gemeinsamen Kraft und gebündelter Kompetenz eine große Gefahr für den freien Handel in ganz Europa beseitigen können.
Das alles aus der Überzeugung, jede Woche voller Tatendrang ausrufen zu dürfen:
"Alles Gute für Ihren Autohandel!"
Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback immer gerne direkt an a.klein@bvfk.de