BVfK-Wochenendticker 3. September 2016

 

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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Ein Skandal, der den halben Erdball umspannt? Die Causa Hyundai.

 

Presseresonanz: AUTOMOBILWOCHE

 

Richtig erklärt: Der BVfK-Kollegenverteiler.

 

Autoscout24 erhöht die Preise – Sondertarife für BVfK-Mitglieder

 

„Wo ist die Pumpe geblieben?“ Der § 476 BGB (Beweislastumkehr) hilft dem Kunden nicht immer.

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: Anna Orlowski wird neue BVfK-Juristin.

 

BVfK-Mitgliederversammlung 2016 - Terminabstimmung.

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

mit 27 Jahren Branchen-Erfahrung auf dem Buckel, wozu seit 16 Jahren vertiefte Kenntnisse über Hintergründe und Zusammenhänge zählen, wage ich aufgrund der heutigen Erkenntnislage zu behaupten, dass sich die causa Hyundai zu einem um den halben Erdball umspannenden Skandal entwickelt.

Wenngleich das nachfolgend Beschriebene das Ergebnis umfangreicher Erkenntnisse und Informationen ist, sollte es aus opportunen Gründen vorläufig nicht aus dem geschlossenen BVfK-Mitgliederkreis an die Öffentlichkeit gelangen.

Ich möchte daher dringend darauf hinweisen, dass die Inhalte des BVfK-Wochenendtickers grundsätzlich nur für Mitglieder unseres Verbandes bestimmt sind und nicht ohne weiteres nach außen gelangen sollten.

Es gilt im Interesse vieler Betroffener, die Kommunikation sorgfältig abzustimmen und zu dosieren. Unser Ziel muss es sein, unnötigen Schaden bei wem auch immer zu vermeiden. Das gilt sogar hinsichtlich des Gegners. Wir müssen daher täglich zwischen unserer Informationspflicht und taktischen Überlegungen abwägen.

Im Übrigen ist es mir noch ein Bedürfnis zu erwähnen, dass dies keine Zeit für besserwisserische Häme ist. Nach der festen Überzeugung des BVfK haben die involvierten Händler nicht gegen das Markenrecht verstoßen. Es war nur bisher kaum möglich, dies gerichtsfest zu beweisen. Erfreulicherweise dürfte sich das jedoch gerade geändert haben.

Hyundai - Update:

Der koreanische Autohersteller Hyundai betreibt nach aktuellem Kenntnisstand des BVfK seit Jahren höchstselbst in der EU zwei parallele Vertriebssysteme. Das eine allseits bekannte über den klassischen Vertragshandel, das andere über osteuropäische Vertragsimporteure, welches über das Hyundai Eastern Europe Regional Headquarter in der Ukraine gesteuert wird.

Die für den gesamteuropäischen Markt überwiegend in Tschechien gebauten Fahrzeuge gelangten schließlich auf Initiative und unter aktiver Beteiligung (zumindest von Teilen) der Konzernführung in Südkorea in großen Stückzahlen auf die Märkte der Europäischen Union.

Diese zweite Vertriebsschiene mit stark vergünstigter Ware etablierte sich und entwickelte sich im Laufe der Jahre für Freie Händler – und das ist das delikate -  insbesondere auch für Vertragshändler zur alltäglichen Selbstverständlichkeit.

Wir haben bereits viel über die Details berichtet, die so sehr im Widerspruch zur Behauptung stehen, man habe erst Anfang 2016 Kenntnis von dem angeblich rechtswidrigen Parallelsystem erlangt. So war es zum Beispiel kein Problem, bei solchen Ost-Importen Garantiearbeiten durchführen zu lassen, wo eigentlich die angeblich illegale Herkunft der Fahrzeuge hätte auffallen müssen. Wenn niemandem etwas aufgefallen war, so lag dies offensichtlich daran, dass es hier im Grunde genommen keine Besonderheiten gab.

Wenn Hyundai heute behauptet, das sei alles ohne sein Wissen und Zustimmung passiert, so kann man mit großer Sicherheit behaupten: Das ist unwahr!

Abgesehen davon, dass niemand glaubhaft machen kann, dass man z.B. den Importeur in Mazedonien sogar für den Absatz von 20.000 Fahrzeugen auszeichnete, von denen lediglich 3000 in diesem Land zugelassen wurden und sich niemand gefragt haben will, wo denn die restlichen 17.000 Einheiten geblieben sind, kann inzwischen nachgewiesen werden, wie sehr die Importe über diese inoffizielle Vertriebsschiene in allen Gliederungen der Organisationen von Hyundai-EU-Europa und Hyundai-Deutschland zur Selbstverständlichkeit geworden waren – und damit sind nicht nur die fehlenden 17.000 Einheiten gemeint. Wir gehen derzeit davon aus, dass alleine in Deutschland pro Jahr 30.000 Hyundai-Neuwagen über die Ostschiene in den Markt kamen. Die Stückzahlen für die übrigen EU-Länder dürften sich entsprechend hochrechnen lassen.

Der BVfK muss sich bisher nur in einer Vermutung korrigieren:

Wir glaubten immer, dass wir es vorliegend mit einem Krieg der beiden Hyundai-Töchter in Kiew (Ukraine) und Offenbach (D/EU) zu tun haben. Dies scheint wohl falsch zu sein.

Das Problem liegt offensichtlich in Korea selbst, wo sich seit langem ein Kampf zwischen zwei starken Machtblöcken innerhalb des Konzerns abspielt, von denen der eine möglichst große Stückzahlen favorisiert, dem anderen qualitativ bessere Erträge wichtiger sind.

Insofern zeichnet sich zunehmend ein Bild, bei dem es nicht mehr nur darum geht nachzuweisen, dass man diesen parallelen EU-Import aus den Balkanländern sehenden Auges geduldet hat, sondern diese Vertriebsschiene direkt aus dem Hause des Herstellers initiiert und gesteuert wurde. 

Diese Affäre liegt daher nach Ansicht des BVfK anders, als bei älteren Markenrechtsangelegenheiten. Unsere Juristen sind überzeugt, dass eine Erschöpfung der Markenrechte nachgewiesen werden kann und die Fahrzeuge korrekt und legal eingeführt und verkauft wurden.

Über weitere Details werden wir berichten, sobald dies aus strategischen Gründen sinnvoll ist, beziehungsweise die Entwicklung hierzu Anlass gibt.

Ihr BVfK arbeitet und kämpft derzeit sehr hart dafür, dass wir mit dem Rückhalt der Solidargemeinschaft, der gemeinsamen Kraft und gebündelter Kompetenz eine große Gefahr für den freien Handel in ganz Europa beseitigen können.

Das alles aus der Überzeugung, jede Woche voller Tatendrang ausrufen zu dürfen:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an a.klein@bvfk.de

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Presseresonanz

AUTOMOBILWOCHE

"...Der Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) beobachtet derzeit eine massives Vorgehen des koreanischen Autoherstellers gegen gewerbliche Verkäufer von Hyundai-Neuwagen, die nach Auffassung des Herstellers ohne seine Zustimmung in den EU-Wirtschaftsraum eingeführt wurden.

Unter Berufung auf das Markenrecht werden Händler abgemahnt und aufgefordert, den Verkauf dieser Fahrzeuge einzustellen..."

Hier geht es zum vollständigen Artikel:

http://www.automobilwoche.de/apps/pbcs.dll/article?AID=/20160901/HEFTARCHIV/160839971/hy

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 Bild rechts: Marcel Manthey,  BVfK-Website-Administrator

 

Richtig erklärt: Der BVfK-Kollegenverteiler

Der BVfK-Kollegenverteiler erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Ein effizienter Weg, um seriöse Fahrzeugangebote und –gesuche von Händlerkollegen zu erhalten oder an Kollegen zu senden.

Damit diese BVfK-Inklusivleistung auch weiterhin als ein wirkungsvoller Kanal zur Fahrzeugvermittlung genutzt werden kann, haben wir Ihnen eine kurze Anleitung mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt. Diese steht Ihnen als Download über diesen Link zur Verfügung:

https://www.bvfk.de/wp-content/uploads/2016/08/Regeln_Kollegenverteiler.pdf

Hier geht´s direkt zum Anmeldeformular für den Kollegenverteiler:

https://www.bvfk.de/mein-bvfk/an-abmeldung-bvfk-kollegenverteiler/

Rückmeldungen gerne an: m.manthey@bvfk.de

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Autoscout24 erhöht die Preise – Sondertarife für BVfK-Mitglieder

Unmut erzeugte letzte Woche ein Schreiben von Autoscout24, in dem eine Preiserhöhung „… in Abstimmung mit dem BVfK …“ angekündigt wurde. Diese etwas unglückliche Formulierung klingt nach Zustimmung, was wiederum suggeriert, dass der BVfK Einfluss auf die Preisgestaltung seiner Kooperationspartner hat.

Dies wäre schön, ist jedoch grundsätzlich nicht der Fall. Wir sind lediglich immer bemüht, Sonderkonditionen, die natürlich nach unten von den Normalpreisen abweichen, zu verhandeln. Dies ist auch bei Autoscout24 der Fall.

Hier nun die aktuellen Sonderkonditionen für BVfK-Mitglieder bei Autoscout24

BVfK-Mitglieder erhalten auf die kostenpflichtigen Zusatzprodukte „Plus-Inserat“ und „Premium-Inserat“ folgende Sonderkonditionen: Premium-Inserat: 0,60 € pro Tag und Fahrzeug, Plus-Inserat: 0,49 € pro Tag und Fahrzeug

Die Händler erhalten auf das kostenpflichtige Zusatzprodukt „Platzhirsch“ folgende Sonderkondition: 10 % auf die jeweils gültige Preisliste.

Exclusiv-Inserat: Die reguläre Bepreisung für Exklusiv-Inserate richtet sich nach der unter § 5 Nr. 1 genannten Staffelung mit einem 100%igen Aufschlag. Für die Händler gelten folgende Sonderkonditionen: Bei zentralseitiger Buchung für alle teilnehmenden Händler beträgt der Aufschlag lediglich 50%, bei individueller Buchung von Exclusiv-Inseraten durch einzelne Händler wird ein reduzierter Aufschlag von 75 % fällig.

Ankauf (über EasyAutoSale): Sofern sich ein Händler neu bei EasyAutoSale registriert wird ihm in den ersten 12 Monaten ab Registrierung eine Sonderkondition in Höhe von 10 % auf die jeweils gültigen Händlerkonditionen von EasyAutoSale gewährt.

Zusätzlich erhalten BVfK-Mitglieder die Leistungen des BVfK-Siegels seit einiger Zeit kostenfrei. In der Vergangenheit mussten hierfür monatlich circa 3500 € Nutzungsgebühren bezahlt werden, die auf diejenigen Mitglieder, die Autoscout 24 nutzen, umgelegt wurden. Diese Umlage ist dementsprechend entfallen.

Anprechpartner für alle Anliegen rund um die BVfK-Kooperationspartner:

 

Wilfried Vasen  -  w.vasen@bvfk.de

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Bild rechts: Immer zur Stelle: Die BVfK-Juristen Moritz Groß, Simon Vondrlik (bis 31.08.2016) und Stefan Obert (v.l.n.r.)

„Wo ist die Pumpe geblieben?“

Der § 476 BGB (Beweislastumkehr) hilft dem Kunden nicht immer

Der Käufer eines Gebrauchten musste vor dem Landgericht Bielefeld die schmerzhafte Erfahrung machen, dass sich auch die schutzbedürftigen Verbraucher an Grundsätze des Beweis- und Prozessrechts halten müssen.

Der Kunde beanstandete vier Monate nach Übergabe, dass der Motor des verkauften Fahrzeugs bei hoher Geschwindigkeit plötzlich ausginge. Eine Überprüfung des Fahrzeugs ergab, dass die Kraftstoffhochdruckpumpe defekt war.

Nun stritten Käufer und Verkäufer über die in solchen Fällen üblichen Fragen: War die Pumpe schon bei Auslieferung kaputt? Handelt es sich nicht doch um typischen Verschleiß, der vom Käufer hinzunehmen ist? Weil eine einvernehmliche Einigung nicht erzielt werden konnte, ließ der Käufer die Pumpe in einer anderen Werkstatt austauschen. Dort wurde das defekte Teil anschließend entsorgt.

Vor Gericht verlangte der Kunde nun die Erstattung der angefallenen Reparaturkosten.

Der bestellte Sachverständige ging zwar davon aus, dass die Pumpe kein Verschleißteil sei. Er konnte jedoch zur genauen Ursache und in der Folge zur Frage, ob die für den vorzeitigen Verschleiß maßgeblichen Anlagen bereits bei Fahrzeugübergabe vorgelegen haben, kein Urteil abgeben. Die Pumpe konnte ja nicht mehr untersucht werden.

Trotz der für den Käufer sprechenden Vermutung des § 476 BGB ging das offene Beweisergebnis zu Lasten des Kunden. Der Kunde hätte dafür sorgen müssen, dass die Pumpe nicht entsorgt wird. Schließlich habe er nicht nur erkennen müssen, dass die Pumpe als Beweismittel noch benötigt würde. Er hatte sogar angekündigt, eine Beweissicherung vorzunehmen. Darauf durfte sich der Verkäufer verlassen.

Durch die Vernichtung der Pumpe sei dem Händler die Gelegenheit genommen worden, die Vermutung des § 476 BGB zu widerlegen.

(LG Bielefeld, Urt. v. 13.04.2016, Az.: 22 S 239/15)

Bewertung der BVfK-Rechtsabteilung:

Ein erfreuliches Urteil für den Handel, das zeigt, dass auch der Verbraucherschutz Grenzen hat und haben muss.

Deutlich wird an dieser Entscheidung auch, dass im Zeitpunkt der Mängelrüge eine verlässliche Einschätzung, ob ein gewährleistungsauslösender Sachmangel oder typischer Verschleiß vorliegt, oftmals nur schwer möglich ist. In der Regel bedarf es hierzu einer sachverständigen Begutachtung. Die BVfK-Rechtsabteilung gibt Ihnen in einer solchen Situation aber gerne gute Argumente an die Hand, um eine zügige Lösung mit dem Kunden erzielen zu können.

SO

 Rückfragen immer gerne an:    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

   https://www.bvfk.de/mein-bvfk/ersteinschaetzung-2/

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Bild links: Anna Orlowski

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: Anna Orlowski wird neue BVfK-Juristin

Nach zwei Jahren verdienstvoller Tätigkeit hat Simon Vondrlik zum 1. September den BVfK verlassen, um sich nunmehr klassischer anwaltlicher Tätigkeit in der renommierten Bonner Kanzlei SCHMITZ KNOTH zu widmen. Wir danken Herrn Vondrlik für seinen engagierten und konsequenten Einsatz.

Es steht auch bereits eine Nachfolgerin in den Startlöchern: Anna Orlowski wird die erste Volljuristin in der BVfK Rechtsabteilung sein. Sie will ab dem 16. September insbesondere im so wichtigen Bereich des Wettbewerbsrechts richtig Gas geben und freut sich auf eine spannende Aufgabe in einer überwiegend von Männern dominierten Autowelt.

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Bild links: BVfK-Mitgliederversammlung 14.11.2015 in Starnberg

BVfK-Mitgliederversammlung 2016 - Terminabstimmung

Bekanntermaßen soll noch in diesem Jahr eine BVfK-Mitgliederversammlung stattfinden. Damit möglichst viele von Ihnen teilnehmen können, möchten wir um Ihre Unterstützung bei der Findung eines Termins bitten.

Dabei haben wir versucht, es Ihnen wieder möglichst einfach zu machen und ein entsprechendes Umfragetool eingerichtet. Hier können Sie am besten gleich mehrere Wunschtermine ankreuzen.

Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit auch dann, wenn Sie Ihr Anliegen bereits Rechtsanwalt Sandner mitgeteilt haben.

Wir würden uns freuen, Sie wären in diesem Jahr dabei, wenn es wieder um viele spannende und interessante Themen geht.

Hier geht's zur Terminabstimmung:

https://www.bvfk.de/terminabstimmung-zur-bvfk-mitgliederversammlung-2016/

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